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Gesamtvertrag Anlagen II & III

Produktinformationen "Gesamtvertrag Anlagen II & III"

Der Gesamtvertrag regelt in der Anlage II die Abgabe von sonstigen Mitteln (Verbandmaterialien, Mittel zur Applikation, Desinfektionsmittel, Heilnahrung etc.) für Rechnung der Kassen und in der Anlage III die Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (H1–H6) für Rechnung der Kassen. Er ist damit ein unverzichtbarer Helfer in der täglichen Arbeit.
Ausgabe 2025

Hinweis
Die monatlich erscheinenden Veränderungen zum Warenverzeichnis I sind unbedingt zu berücksichtigen. Allfällige Veränderungen im Monat April 2025 sind ebenfalls nachzutragen, da dieser Monat zum Zeitpunkt des Druckes dieser Broschüre nicht eingearbeitet werden konnte.

Format: Broschüre gebunden, 297 × 210 mm, Papier 80 g, 76 Seiten im Kern